Beschreibung
Welche Vergünstigungen bietet der Hürth-Pass?
Der Hürth-Pass bietet Hürthern die Möglichkeit, Leistungen städtischer Einrichtungen zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen.
Insbesondere sind hier zu nennen:
- städtisches Hallenbad (Infos unter Tel.: 02233 / 94697812)
- Kulturveranstaltungen der Stadt und des Bürgerhauses
- Sportveranstaltungen der Stadt
- Ermäßigung der Gebühren für die Musikschule
- Kostenlose Nutzung der Stadtbücherei
Auch viele private Veranstalter und die Volkshochschule Rhein-Erft sind bereit, Vergünstigungen einzuräumen. Bitte fragen Sie bei diesen Veranstaltern nach.
Wer kann einen Hürth-Pass erhalten?
- Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
- Empfänger von Leistungen nach SGB II
- Empfänger von laufender Grundsicherung nach SGB XII
- Empfänger von Wohngeld
- Taschengeldempfänger in Pflegeheimen nach SGB XII
- Empfänger von Barbeträgen nach SGB VIII
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- BAföG-Empfänger
- Alleinerziehende und Bedarfsgemeinschaften mit geringem Einkommen (siehe Tabelle Einkommensgrenzen unter Downloads)
Zuständig für die Ausstellung des Hürth-Passes sind
- für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, laufender Grundsicherung, Taschengeldempfänger in Pflegeheimen nach SGB XII die Mitarbeitenden der Leistungsabteilung SGB XII
- für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Mitarbeitenden der Leistungsabteilung Asylbewerberleistungsgesetz
- für Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder BAföGesetz die Mitarbeitenden des Sachgebietes Wohngeldstelle
- für Alleinerziehende und Bedarfsgemeinschaften, deren Einkommen die Einkommensgrenzen (siehe Downloads) nicht übersteigt sowie Empfänger von Barbeträgen nach dem Sozialgesetzbuch VIII die zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt
- für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II die für Sie zuständigen Mitarbeitenden des Jobcenters
Die jeweilig für Sie im Rathaus zuständigen Mitarbeitenden finden Sie unter dem Punkt Kontakt.