Inhalt anspringen

Stadt Hürth

Hürth-Pass

Beschreibung

Welche Vergünstigungen bietet der Hürth-Pass?

Der Hürth-Pass bietet Hürthern die Möglichkeit, Leistungen städtischer Einrichtungen zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen.

Insbesondere sind hier zu nennen:

  • städtisches Hallenbad (Infos unter Tel.: 02233 / 94697812)
  • Kulturveranstaltungen der Stadt und des Bürgerhauses
  • Sportveranstaltungen der Stadt
  • Ermäßigung der Gebühren für die Musikschule
  • Kostenlose Nutzung der Stadtbücherei

Auch viele private Veranstalter und die Volkshochschule Rhein-Erft sind bereit, Vergünstigungen einzuräumen. Bitte fragen Sie bei diesen Veranstaltern nach.

Wer kann einen Hürth-Pass erhalten?

  • Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Empfänger von Leistungen nach SGB II
  • Empfänger von laufender Grundsicherung nach SGB XII
  • Empfänger von Wohngeld
  • Taschengeldempfänger in Pflegeheimen nach SGB XII
  • Empfänger von Barbeträgen nach SGB VIII
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • BAföG-Empfänger
  • Alleinerziehende und Bedarfsgemeinschaften mit geringem Einkommen (siehe Tabelle Einkommensgrenzen unter Downloads)

Zuständig für die Ausstellung des Hürth-Passes sind

  • für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, laufender Grundsicherung, Taschengeldempfänger in Pflegeheimen nach SGB XII die Mitarbeitenden der Leistungsabteilung SGB XII
  • für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die Mitarbeitenden der Leistungsabteilung Asylbewerberleistungsgesetz
  • für Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder BAföGesetz die Mitarbeitenden des Sachgebietes Wohngeldstelle
  • für Alleinerziehende und Bedarfsgemeinschaften, deren Einkommen die Einkommensgrenzen (siehe Downloads) nicht übersteigt sowie Empfänger von Barbeträgen nach dem Sozialgesetzbuch VIII an die zuständige Mitarbeiterin im Jugendamt
  • für Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II die für Sie zuständigen Mitarbeitenden des Jobcenters

Die jeweilig für Sie im Rathaus zuständigen Mitarbeitenden finden Sie unter dem Punkt Kontakt.

Erläuterungen und Hinweise