Beschreibung
Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.
Nach § 13 des Meldegesetzes NW hat sich jede Bürgerin bzw. jeder Bürger innerhalb von 2 Wochen bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt umzumelden, falls er innerhalb seiner Wohnsitzgemeinde eine neue Wohnung bezieht.
Frist:
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der neuen Wohnung erfolgen.
Ordnungswidrigkeit:
Ein Verstoß gegen die Meldepflicht (Fristversäumnis) kann, je nach Falllage, mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.