Beschreibung
Zuständigkeit:
Örtlich zuständig für die Umwandlung in eine Ehe ist das Standesamt des Hauptwohnsitzes eines der beiden Beteiligten.
Seit dem 01.10.2017 ist auch eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen möglich. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Eheschließung - Anmeldung". Ihre bestehende Lebenspartnerschaft können Sie in eine Ehe umwandeln.