Beschreibung
Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Standesabteilung buchen.
Wenn eine Person verstirbt, ist der Sterbefall innerhalb von 3 Tagen dem zuständigen Standesamt am Ort des Sterbefalles anzuzeigen und zügig beurkunden zu lassen.
Anzeigepflichtige Personen:
- jeder, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
- das beauftragte Bestattungsunternehmen,
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime,
- Polizei.
Der Tod wird dann beurkundet und Sterbeurkunden ausgestellt.