Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen sind zur Bestattung die Angehörigen des Verstorbenen verpflichtet. Angehörige im Sinne der maßgebenden Vorschrift sind in der nachstehenden Rangfolge:
- Ehegatten
- Lebenspartner
- volljährige Kinder
- Eltern
- volljährige Geschwister
- Großeltern
- volljährige Enkelkinder
Voraussetzungen:
Vor der Bestattung muss der Tod beim Standesamt des Sterbeortes beurkundet werden. Kann die Beurkundung wegen fehlenden Unterlagen oder Nachweisen nicht zeitnah erfolgen, stellt das Standesamt eine gesonderte Bestattungsgenehmigung aus. Bestattungstermine vergibt das Standesamt als Friedhofsbehörde.
Fristen:
Erdbestattungen dürfen frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden. Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden. Die Totenasche ist innerhalb von 6 Wochen beizusetzen.
Gemäß § 13 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes NRW in der zurzeit gültigen Fassung ist eine Verlängerung der Bestattungsfrist auf Antrag der Angehörigen oder des Bestatters bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder eines großen öffentlichen Interesses möglich.
Im Stadtgebiet Hürth befinden sich folgende Stadtteilfriedhöfe:
Friedhof Berrenrath, Am Weiherdamm | Tel.: 02233 / 34085 |
Friedhof Efferen, Bellerstraße | Tel.: 02233 / 66928 |
Friedhof Fischenich, Gennerstraße | Tel.: 02233 / 44330 |
Friedhof Gleuel, Am Hummelsboor | Tel.: 02233 / 36451 |
Friedhof Hürth, Brandlstraße | Tel.: 02233 / 46787 |
Friedhof Hürth, Frechener Straße / Alstädter Straße | Tel.: 02233 / 46787 |
Friedhof Kendenich, Steinackerstraße | Tel.: 02233 / 44143 |
Friedhof Kendenich, Auf der Aue | Tel.: 02233 / 44143 |
Friedhof Stotzheim, Keutenstraße | Tel.: 02233 / 66928 |
Öffnungszeiten der Friedhöfe:
im Sommer | 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr |
im Winter | 08:00 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit |
Hinweis für Bestattungsunternehmen:
Unter Downloads & Links können Sie online sowohl einen Termin für die Vorsprache in der Standesabteilung buchen als auch für die Bestattungen auf den Friedhöfen.