Beschreibung
Ein Rattenbefall soll unschädlich beseitigt oder der Stadt Hürth angezeigt werden. Bei einer Meldung an das Ordnungsamt beauftragt dieses das zuständige Schädlingsbekämpfungsunternehmen.
Die Stadt ist nur für die Rattenbekämpfung im öffentlichen Raum zuständig. Ratten auf privaten Grundstücken sind vom jeweiligen Eigentümer zu bekämpfen.