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Stadt Hürth

U-Untersuchung

Beschreibung

Jedes Kind in Nordrhein-Westfalen soll die gleichen Chancen für ein gesundes Aufwachsen erhalten. Mit dem Verfahren zur Feststellung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern (U5 bis U9) soll erreicht werden, dass alle Kinder in Nordrhein-Westfalen an den für sie angebotenen Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen.

In der Verordnung zur Datenmeldung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist der Ablauf rechtlich wie folgt festgelegt:

  • Ärztinnen und Ärzte, die eine U-Untersuchung durchführen, übermitteln dies innerhalb von fünf  Werktagen an die Zentrale Stelle (LZG.NRW in Bochum).
  • Sobald die Zentrale Stelle feststellt, dass keine Teilnahmemeldung vorliegt erinnert diese die Familien innerhalb einer festgelegten Frist daran.
  • Sollte sechs Wochen nach der Erinnerung keine Teilnahmemeldung vorliegen, wird der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) von der Zentralen Stelle informiert und sendet den Familien eine erneute Erinnerung und informiert darüber hinaus über die Angebote der Familienbildung, -beratung und -erholung.

Erläuterungen und Hinweise