Beschreibung
Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Jugendhilfe. Durch Jugendhilfeplanung gewährleistet das Jugendamt Hürth, dass die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.
Aufgaben:
Die Jugendhilfeplanerin untersucht zusammen mit haupt- und ehrenamtlichen Beteiligten das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen:
- Sind ausreichend Kinderbetreuungsangebote vorhanden?
- Haben Jugendliche Räume, in denen sie sich treffen können?
- Welche Angebote fehlen oder müssen erweitert werden?
Bei der Jugendhilfeplanung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe, nach der der öffentliche Träger (das Jugendamt)
- den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen
- den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten festzustellen und
- die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen hat.