Beschreibung
Mit der Einführung des "Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" wurde für die geforderte Umsetzung der Fachdienst für unbegleitete ausländische Minderjährige geschaffen.
Aufgaben:
- Vorläufige Inobhutnahme und Erstscreening nicht registrierter unbegleiteten Minderjähriger nach §42a SGB VIII.
- Aufnahme dauerhaft zugewiesener unbegleiteter Minderjähriger.
- Einrichtung einer Vormundschaft.
- Klärungsphase nach §42 SGB VIII mit folgenden Themen: Fluchtgeschichte, Gesundheitszustand, ausländerrechtliche Situation, Schulbildung, Herkunftsfamilie, pädagogischer und therapeutischer Bedarf.
- Installierung und Steuerung einer passgenauen stationären Hilfe zur Erziehung.
- Verselbständigung der unbegleiteten Minderjährigen.
- Nachbetreuung und Beratung ehemaliger unbegleiteter Minderjähriger.