Beschreibung
Für die Beantragung von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter zuständig.
Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Jobcenters erteilt werden.
Für die Beantragung von Arbeitslosengeld II ist das Jobcenter zuständig.
Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Jobcenters erteilt werden.