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Stadt Hürth

Baden und Erholung im Ville-Seengebiet

Was muss ich beachten? Welche Regeln gelten?

Aktuelles vom 23.07.2024

Otto-Maigler-See aus der Vogelperspektive.

1. Bademöglichkeiten

Das Baden ist nur an folgenden 4 Seen zulässig:

  • Otto-Maigler-See, nur im Strandbad (Eintrittsgebühr)
  • Heider Bergsee, nur auf dem Campingplatz (Eintrittsgebühr)
  • Liblarer See, nur im Strandbad (Eintrittsgebühr)
  • Bleibtreusee (Wasserskibahn) in den dort ausgewiesenen Bereichen (Parkplatzgebühr)

In allen anderen Seen ist das Baden aufgrund forst- und naturschutzrechtlicher Bestimmungen nicht gestattet. Zudem besteht hier keine Badeaufsicht und damit keine Sicherheit.

2. Betreten der Ufer

Die Uferbereiche an den Seen dürfen nur an den Stellen betreten werden, die mit ausgewiesenen und befestigten Wegen erreicht werden können. Ansonsten besteht ein Betretungsverbot der Uferbereiche.

3. Grillen, Lagerfeuer, Rauchen

Grillen und Lagerfeuer sind generell im Wald auf allen Flächen und Wegen verboten. Rauchen ist in der Zeit vom 01.03. bis 31.10. im Wald verboten.

4. Hunde

Hunde müssen abseits der Wege an der Leine geführt werden.

5. Radfahren

Radfahren ist nur auf befestigten und ausreichend breiten Wegen, auf denen ein Gegenverkehr mit Wanderern problemlos möglich ist, erlaubt.

6. Parken

Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen (z.B. Otto-Maigler-See nur Parkplätze des Strandbades) zulässig.

Es werden in regelmäßigen Abständen entsprechende Kontrollen durchgeführt. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet!

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Bildnachweise

  • Stadt Hürth
  • Stadt Hürth, Giuseppe Piliero