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Stadt Hürth

Stolperstein erinnert an Hürther Euthanasie-Opfer

Gedenken an Gerhard Schwartz aus Stotzheim

Pressemitteilung vom 04.06.2024

Der Stolperstein zum Gedenken an Gerhard Schwartz in der Rodderstraße 23, Hürth-Stotzheim.

Ein Stolperstein erinnert nun an Gerhard Schwartz aus Stotzheim, der aufgrund einer psychischen Erkrankung Opfer der NS-Euthanasie wurde. Im Beisein von Bürgermeister Dirk Breuer, Stadtarchivar Michael Cöln und Mitgliedern des Kulturausschusses wurde der Stolperstein vor dem ehemaligen Wohnhaus in der Rodderstraße 23 eingeweiht.

„Auch psychisch kranke und behinderte Menschen aus Hürth wurden durch das Hitler-Regime ohne Skrupel ermordet“, beschreibt Bürgermeister Dirk Breuer. „Die Sichtbarmachung dieser Opfer des Nationalsozialismus ist ein wichtiger Teil der Aufarbeitung der Gräueltaten und unserer gemeinsamen Erinnerungskultur.“

Gerhard Schwartz wurde 1875 als erstes von insgesamt sechs Kindern der Eheleute Heinrich Josef Schwartz und Maria Katharina Desery in Stotzheim geboren und dort in St. Brictius getauft. Die Familie betrieb Landwirtschaft und später zusätzlich eine Gastwirtschaft. Bis zu seinem 17. Lebensjahr lebte Gerhard bei seinen Eltern in Stotzheim und besuchte die katholische Volksschule. Im Zuge der Pubertät bildete sich bei ihm eine Schizophrenie heraus, die damals noch fälschlich als vorzeitige Demenz bezeichnet wurde.

Bürgermeister Dirk Breuer (2. von rechts) und Ortsvorsteher Willy Winkelhag (links daneben) bei der Verlegung des neuen Stolpersteins.

Der Hürther Arzt Dr. Kürten stellte einen Antrag, Gerhard in der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt (PHP) Bonn unterzubringen. 1899 überstellte die PHP Gerhard Schwartz zur Verwahrung in das Kloster Ebernach in Cochem an der Mosel, in dem sich ebenfalls eine Heil- und Pflegeanstalt befand. Im August 1936 wurde er mit etwa 70 weiteren Patientinnen und Patienten in die PHP in Bedburg-Hau (bei Kleve) verlegt.

Im Herbst 1939 unterzeichnete Adolf Hitler den sogenannten Euthanasie-Erlass. Die Leitungen von Krankenanstalten und psychiatrischen Kliniken wurden angewiesen, Patienten anhand eines Meldebogens zu erfassen und zu melden. Gutachterinnen und Gutachter entschieden über das weitere Schicksal, ohne die gemeldeten Personen je gesehen zu haben und vermerkten auf dem Bogen, wer getötet werden sollte.

Gerhard Schwartz hatte in Anbetracht der Kriterien dieses Meldebogens keine Chance. Im Alter von 64 Jahren, mit der Diagnose Schizophrenie, kaum arbeitsfähig und mehr als fünf Jahre in psychiatrischen Kliniken. Am 8. März 1940 wurde er nach Brandenburg deportiert. Alle Patienten dieses Transports – 323 Männer und 12 Frauen – wurden noch am Tag ihrer Ankunft mit Giftgas ermordet. Ihre Leichname wurden vor Ort eingeäschert.

In der T4-Tötungsanstalt in Brandenburg an der Havel wurden zwischen Januar und Oktober 1940 etwa 9.000 Patientinnen und Patienten ermordet. Dann wurde die Anstalt geschlossen und nach Bernburg verlegt. Heute befindet sich auf dem Gelände eine Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie-Morde.

Der Künstler Gunter Demnig (rechts), der die Stolpersteine zur Erinnerung an Opfer in der Zeit des Nationalsozialismus verlegt, mit Kristofer Herbers, einem Familienangehörigen von Gerhard Schwartz.

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